Gemeinschaftskonten gehören zum Alltag vieler Familienhaushalte dazu. Sicher machen Sie mit festem Partner oder als Ehepaar an dieser Stelle keine Ausnahme. Die Zeiten einer Barauszahlung von Löhnen und Gehältern in die Lohntüte lange vorbei. Beim Gemeinschaftskonto bzw. gemeinsamen Girokonto geht es aber nicht nur um den Aspekt einer Führung als Gehaltskonto.
Mittlerweile hat das Bankkonto eine fundamentale Funktion im Zahlungsverkehr. Vom Girokonto werden nicht nur die Miete, die Telefonrechnung oder Versicherungsbeiträge per Lastschrift eingezogen. Ein großer Teil der Bevölkerung nutzt die Barmittel auf dem Bankkonto auch für das Bezahlen diverser Einkäufe und Dienstleistungen.
Info:
Die Bedeutung des Girokontos, lässt sich an einer Zahl ermessen: 2012 existierten davon rund 96,10 Mio. Stück. Angesichts der Tatsache, dass Deutschland nur rund 80 Mio. Einwohner hat, stellt sich die Frage, wie sich diese Differenz erklären lässt. Eine Erklärung: Bankkunden unterhalten mehrere Girokonten, was auch durch den Sparerkompass Deutschland 2011 (eine Umfrage des forsa-Instituts im Auftrag der Bank of Scotland) gestützt wird, wonach 23 Prozent der befragten Bürger zwei oder mehr Konten besitzen.
Solange Sie in einem Singlehaushalt leben, wird das Verwalten mehrerer Konten wenig Sinn machen. Für eine gemeinschaftliche Haushaltsführung kann ein gemeinschaftlich geführtes Girokonto durchaus praktisch sein.
Welche Vorteile bietet das Gemeinschaftskonto?
Paare, die unter einem Dach den Alltag bestreiten, stehen vor einer großen Herausforderung – der gemeinschaftlichen Finanzierung ihrer Lebenshaltung. Lässt sich der Lebensmittelkauf vielleicht noch trennen, beginnen die Probleme spätestens bei der Telefonrechnung, den Prämien für gemeinschaftliche Versicherungen oder dem zusammen erworbenen Pkw. Über das Gemeinschaftskonto lässt sich der Weg abkürzen. Statt jeden Monat die eigenen Ausgaben gegeneinander aufzurechnen, werden alle Aufwendungen aus einem Topf finanziert. Darüber hinaus bietet das Gemeinschaftskonto einen weiteren Vorteil: Die Finanzierung des Alltags besteht nicht aus vielen unterschiedlichen Einzelposten, die auf verschiedenen Konten auflaufen. Paare müssen nur die Kontoauszüge des gemeinsamen Girokontos im Auge behalten. Werden die bis dahin bestehenden Einzelkonten dann noch gekündigt, kann sich womöglich sogar ein Kostenvorteil ergeben, wenn es sich nicht um kostenlose Girokonten gehandelt hat – da die Kontoführungsgebühren wegfallen.
Gemeinschaftskonto oder Einzelgirokonto
Als Bankkunde haben Sie bei einer Eröffnung die Wahl, ob das Girokonto als Einzelgirokonto oder im Rahmen gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigungen geführt werden soll. Für wen macht diese Variante aber überhaupt Sinn?
WG Konto als Gemeinschaftskonto
auch an anderer Stelle im Alltag ist das Gemeinschaftskonto eine Option. Beispielsweise kann es für Wohngemeinschaften als Miet- und Nebenkostenkonto benutzt werden. Jedes WG-Mitglied überweist den fälligen Anteil (bestehend aus Miete und den warmen Nebenkosten sowie den Stromabschlägen) auf das Gemeinschaftskonto, von dem Vermieter und Stadtwerke die Zahlungen per Lastschrift einziehen. Denkt man weiter, kommen für Gemeinschaftskonten weitere Einsatzmöglichkeiten in Frage – etwa im Vereinsleben. Der große Vorteil, den das Gemeinschaftskonto in allen genannten Fällen hat, ist die übersichtliche Kontoführung. Gemeine Ausgaben werden zentral gebündelt – statt sich mit mehreren Konten zu verzetteln. Zumal sich Vereine und Verbände durch die Führung als UND-Konto vor Missbrauch schützen können.
Allerdings birgt das Gemeinschaftskonto auch ein gewisses Risiko. Sind alle Beteiligten in gleicher Weise zu Verfügungen (im Fall von ODER-Konten) berechtigt, besteht das Risiko der Kontoplünderung. Ein weiteres – häufig vernachlässigtes Problem – stellt die Schenkungssteuer dar. Diese wird dann fällig, wenn einer der Ehepartner auf das Gemeinschaftskonto größere Summen allein überweist, da die Finanzämter hier eine Schenkung zwischen den Ehegatten unterstellen. Allerdings greift dieser Aspekt nur bei sehr hohen Summen.
Das Gemeinschaftskonto – drum prüfe, wer sich bindet
Die Führung eines gemeinsamen Kontos ist für viele Paare ein fast schon logischer Schritt. Sie müssen sich aber darüber im Klaren sein, dass das Gemeinschaftskonto das Zusammenleben nicht nur leichter macht. Es kann im schlimmsten Fall sogar erhebliches Streitpotenzial bergen. Angenommen, Sie und Ihr Partner entscheiden sich für das sogenannte ODER-Konto. In diesem Fall bewegen sich alle Verfügungsberechtigten auf Augenhöhe, sie können selbstständig Geld abheben, Rechnungen bezahlen oder Lastschriften einrichten.
Die Gefahr: Gehen Sie beispielsweise im Streit auseinander, kann Ihr Partner theoretisch über das gesamte Vermögen des genutzten Kontos verfügen – und es auf ein noch vorhandenes eigenes Girokonto überweisen. Sie würden in dieser Konstellation im ersten Moment leer ausgehen. Hintergrund: Als Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos sind Sie gegenüber der Bank Gesamtgläubiger nach § 428 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Hat die Bank die bestehenden Forderungen gegenüber einem Anspruchsberechtigten befriedigt, gelten die Leistungen auch gegenüber den anderen Kontoberechtigten als erbracht (Abweichungen ergeben sich allerdings im Innenverhältnis der Kontoinhaber).
Bevor Sie sich einfach für das Gemeinschaftskonto entscheiden, sollte dieser Schritt sehr genau durchdacht werden – auch vor dem Hintergrund drohender Konsequenzen im Trennungsfall.
Gemeinschaftskonto im Alltag
Ehepaare und Partner, die sich zur gemeinsamen Kontoführung entschließen, sollten einige generelle Regeln im Auge behalten. Zuerst müssen Sie als Paar sich darüber klar werden, welche Variante überhaupt in Frage kommt. Offeriert werden zwei Modelle – das bereits angesprochene ODER-Konto sowie das UND-Konto. Was unterscheidet beide voneinander? Beim ODER-Konto kann jeder Inhaber alleine und ohne Einschränkungen Bewegungen vornehmen. Im Gegensatz dazu sind Bewegungen beim UND-Konto nur möglich, wenn alle Berechtigten dem auch zustimmen.
Damit hat die letztere Variante einen enormen Sicherheitsvorteil, die gefürchtete Kontoplünderung ist ohne Kenntnis des Partners unmöglich. Das Problem: Im Alltag, wenn es zum Beispiel ums Einkaufen geht, ist ein beidseitiges Absegnen der Verfügung hinderlich und erschwert den einfachen Einsatz. Aus diesem Grund wird das ODER-Konto zumindest dort, wo es um die Lebenshaltung und den Alltag geht, die bevorzugte Variante sein. Welche Grundregeln lassen sich aus den genannten Tatsachen aber ableiten? Generell sollten sich Partner, die das gemeinsame Konto nutzen, darauf einigen, in welchem Umfang es zum Einsatz kommt. Das gesamte Vermögen hier zu bündeln ist aufgrund der genannten Risiken sicher nicht der richtige Weg. Vielmehr zahlt es sich aus, vorab einen Kassensturz zu machen, den täglichen Bedarf zu ermitteln, und erst anschließend die Summe ins Auge zu fassen, mit welcher das Gemeinschaftskonto auszustatten ist.
Gemeinschaftskonto zusätzlich zum Einzelgirokonto?
Paare, die zusammenziehen oder sich das Ja-Wort geben, neigen dazu, auch finanziell gemeinsame Sache zu machen. Die bisher bestehenden Konten werden aufgelöst und alle Finanzen im Gemeinschaftskonto gebündelt. Erfahrungen zeigen aber, dass genau das Gegenteil Sinn machen kann. Statt sich vom eigenen Girokonto zu verabschieden, ist ein paralleles Führen zweier Konten sinnvoll. Warum?
Die Führung zweier Bankkonten erscheint im ersten Moment zwar umständlich, hat aber zwei entscheidende Vorteile. Sie bleiben finanziell flexibel und laufen im Ernstfall nicht Gefahr, durch unrechtmäßige Abhebungen Vermögen zu verlieren. Insbesondere der letztere Aspekt kommt im Alltag leider immer wieder vor. Liegen in einer solchen Situation alle Ihre Ersparnisse auf einem Gemeinschaftskonto, potenziert sich die Zahl der Probleme, vor denen Sie nach der Trennung stehen. Behalten Sie das eigene Girokonto, entstehen zwar mitunter doppelt Kontoführungsgebühren, Sie gehen dieser Hürde allerdings gezielt aus dem Weg. Voraussetzung ist natürlich, dass das gemeinsame Konto nur mit dem für die tägliche Lebenshaltung nötigen Haben geführt wird. Die finanzielle Selbstständigkeit hat einen indirekten zweiten Vorteil: Sie können sich etwas gönnen – ohne jedes Mal neue Schuhe, Heimelektronik usw. voreinander rechtfertigen zu müssen.
Das Gemeinschaftskonto macht in Partnerschaften durchaus Sinn. Genauso wichtig kann es aber auch sein, die eigenen Finanzen und die des Partners sauber zu trennen – etwa durch den Fortbestand der eigenen Girokonten. Zumal Sie so weder Arbeitgebern noch Versicherungen oder Behörden neue Kontodaten mitteilen müssen – und Überweisungen am Ende zu spät oder gar nicht ankommen.
Das Haushaltsbuch – so behalten Sie den Überblick
Entschließen Sie sich mit Ihrem Partner für das Zusammenleben und die gemeinsame Kontoführung, ist dessen Eröffnung eine Sache. Um den Alltag ohne Schwierigkeiten und Probleme finanzieren zu können, brauchen Sie eine Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben. Dies ist zutreffend, wenn parallel zum Gemeinschaftskonto jeder sein Girokonto weiterführt. Ohne diese Aufstellung kann es sonst passieren, dass eines der Konten nicht gedeckt ist – und Lastschriften ins Leere laufen, was bei vielen Banken teuer wird.
Wie behält man die gemeinsamen und eigenen Finanzen am besten im Auge? Das wohl einfachste Mittel ist die Nutzung eines Haushaltsbuchs. Auch wenn der Klassiker aus „Großmutters Zeiten“ im Computerzeitalter auf den ersten Blick angestaubt wirkt, ist das Haushaltsbuch im Alltag ein wirkungsvolles Hilfsmittel. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, kommt es auf die richtige Kontoführung an. An erster Stelle stehen die Einnahmen, die Ihr gesamtes monatliches Budget darstellen. Anschließend werden den Einkünften alle Ausgaben gegenübergestellt, die im Alltag anfallen. Regelmäßige Aufwendungen wären beispielsweise Mietzahlungen, die Abschläge an den Stromanbieter, die Kosten für den Telefon- und Internetanschluss, Ratenzahlungen für usw. Alles Posten, deren Höhe sich meist konkret abschätzen lässt und die relativ sicher planbar sind. Ausgaben für Lebensmittel, Hygiene- und Kosmetikartikel oder Benzin lassen sich dagegen vorab nur schätzen – und können von Monat zu Monat variieren.
Tipp: Auch im gemeinsamen Haushalt fallen diverse Aufwendungen in unregelmäßigen Abständen an. Klassische Beispiele sind Versicherungsprämien, die viertel-, halb- oder jährlich zu zahlen sind. Gleiches gilt für neue Haushalts- und Unterhaltungselektronik, welche für Ihre Wohnung von beiden Parteien angeschafft wird. Aspekte, die im Haushaltsbuch berücksichtigt werden sollten.
Welchen konkreten Nutzen hat das Haushaltsbuch für Ihren Alltag? In erster Linie behalten Sie mit dessen Hilfe die Übersicht der gemeinsamen Finanzen und wissen, wie viel von Ihrem Einkommen bzw. dem Ihres Partners am Monatsende übrig bleibt. Sparvorhaben lassen sich so leichter planen bzw. kennen Sie den eigenen finanziellen Spielraum genau. Auf der anderen Seite hat das Haushaltsbuch einen weiteren Effekt – nach einigen Monaten werden Sie erkennen, welches Budget für das Zusammenleben notwendig ist. Es zeichnet sich ab, welches Haben auf dem Gemeinschaftskonto vorhanden sein muss, um alle Ausgaben zu decken.
Kontoeröffnung und Kontoverwaltung des Gemeinschaftskontos
Bevor Sie das Gemeinschaftskonto nutzen können, müssen Sie dieses eröffnen. Mittlerweile brauchen Sie dazu nicht einmal mehr persönlich in der Bank erscheinen. Girokonten lassen sich inzwischen auch online eröffnen. Wie finden Paare heute aber das passende Gemeinschaftskonto? Prinzipiell gelten an dieser Stelle ähnliche Regeln wie für Ihr persönliches Girokonto. Neben niedrigen Kosten ist es vorteilhaft, wenn Banken umfangreiche Leistungen anbieten. Besonderes Augenmerk verdient natürlich Kontoführungsgebühr. Auch wenn häufig mit einem kostenlosen Girokonto geworben wird – die Praxis kann schnell anders aussehen. Regelmäßig ist ein Verzicht auf Kontoführungsgebühren an Bedingungen gekoppelt – wie Gehaltseingänge oder Geldeingänge in gewisser Höhe.
Tipp: Achten Sie bei der Suche nach dem passenden Gemeinschaftskonto darauf, dass die Quelle der Geldeingänge keine Rolle spielt, sondern nur deren Summe zählt. Andernfalls kann es passieren, dass am Quartalsende plötzlich eine unangenehme Überraschung auf Sie wartet – in Form eingezogener Kontoführungsgebühren.
Im Auge behalten müssen Sie einen weiteren Aspekt. Onlineüberweisungen und Abhebungen am Geldautomaten sind im Privatkundensektor in der Regel kostenfrei. Für beleghafte Buchungen (also Überweisungen am Bankschalter o. Ä.) fallen hingegen mitunter sehr hohe Gebühren an – von mehr als einem Euro pro Einzelvorgang. Es ist in diesem Zusammenhang durchaus gerechtfertigt, das Preis- und Gebührenverzeichnis der einzelnen Banken genau unter die Lupe zu nehmen.
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Karten für Verfügungen an Geldautomaten (in Mio. Stück)
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Karten mit Zahlungsfunktion (in Mio. Stück)
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2002
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119,392
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111,434
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2003
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116,355
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107,938
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2004
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114,836
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106,496
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2005
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109,071
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106,827
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2006
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104,217
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107,970
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2007
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k. A.
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2008
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125,714
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122,879
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2009
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129,595
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125,987
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2010
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130,085
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127,755
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2011
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132,700
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130,097
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2012
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135,344
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133,188
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Zahl der in Deutschland ausgegebenen Bank- und Kreditkarten (Angabe in Millionen Stück; Quelle: Deutsche Bundesbank)
Welche Variante passt zu uns?
Die Entscheidung für das Gemeinschaftskonto fällt nicht nur vor dem Hintergrund der Kosten und Leistungen. Sie müssen sich auch fragen, welche Variante der gemeinsamen Kontoführung für Ihre Belange am ehesten geeignet ist. Generell bieten sich drei Varianten an:
- das ODER-Konto
- ein UND-Konto sowie
- die Kontoführung über Vollmachten zu einem bestehenden Bankkonto.
Letztere Option ist eine recht einfache und schnelle Methode, wie sich eine gemeinsame Kontoführung auch ohne neues Gemeinschaftskonto realisieren lässt. Aber: Im Fall einer Trennung oder bei Streitigkeiten kann der Kontoinhaber die erteilte Vollmacht widerrufen, was regelmäßig zum Ärgernis für Betroffene wird.
Das ODER-Konto ist die gängige Gemeinschaftskonto-Variante. Alle Beteiligten sind hier gleichberechtigt und besitzen eine Einzelverfügungsberechtigung. Im Alltag kann so das Konto eigenverantwortlich von jedem Inhaber in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus können Verfügungsberechtigte bei diesem Modell Vollmachten selbständig erteilen oder Unterkonten eröffnen. Nicht möglich sind dagegen die separate Kündigung des Gemeinschaftskontos, Änderungen oder Einrichtungen von Kreditlinien bzw. eine Umstellung in ein Einzelkonto. ODER-Konten sind gängige Praxis zur Finanzierung des Lebensunterhalts in Ehe- und Lebensgemeinschaften.
Im Gegensatz dazu handhabt das UND-Konto die Verfügungsberechtigung wesentlich restriktiver. Hier ist keine Einzelverfügungsberechtigung vorgesehen. Nur wenn alle Verfügungsberechtigten einzelnen Geschäftsvorfällen zustimmen, können diese durchgeführt werden. Daraus ergibt sich ein gewisser Schutz gegen Missbrauchsrisiken (die Ausstellung von Schecks oder eine Ausgabe von Bankkarten ist hier im Regelfall nicht üblich). Benutzt wird dieses Modell unter anderem von Vereinen, es kann sich aber auch als WG-Konto empfehlen.
Voraussetzung & Unterlagen für Gemeinschaftskonto
Haben Sie sich für ein Angebot entschieden, muss das Konto bei der betreffenden Bank eröffnet werden. Im Regelfall brauchen Sie dazu keine weiteren Unterlagen – ausgenommen Ihren Personalausweis oder Reisepass. Zu den Angaben, die Banken in der Regel im Eröffnungsantrag verlangen, gehören:
- Name, Geburtsdatum und Adressdaten der Kontoinhaber
- die berufliche Stellung
- eine Einwilligung bezüglich der Schufa-Klausel (zur Bonitätsprüfung)
- sowie Fragen zu optionalen Bankdienstleistungen (Kreditkarte oder Dispokredit).
Um bei einer Eröffnung vor Ort Zeit zu sparen, ist es empfehlenswert, den Antrag bereits zu Hause auszufüllen. So haben Sie gleichzeitig mehr Zeit, um sich über die gewünschten Leistungen Gedanken zu machen – also ob Sie eine separate Kreditkarte brauchen und ob ein Dispositionskredit wirklich sinnvoll ist.
Von allen Kontoinhabern unterschrieben und vollständig ausgefüllt, gehen Sie mit dem Antrag in die nächste Filiale Ihrer Bank, legitimieren sich über den Personalausweis – fertig. Im Regelfall sollten nach einigen Tagen die Unterlagen zum Gemeinschaftskonto im Briefkasten liegen. Entscheiden Sie sich für die Eröffnung via Internet, drucken und füllen Sie das Antragsformular aus – oder tragen die Angaben direkt online in das Eingabeformular ein. In jedem Fall werden Sie sich anschließend per PostIdent-Verfahren in der nächsten Postfiliale wie am Bankschalter legitimieren müssen. Hintergrund: Die Identitätsfeststellung fordert der Gesetzgeber als Schutzmaßnahme gegen Geldwäsche.
Übrigens: Ein Gemeinschaftskonto muss nicht zwingend neu eröffnet werden. Banken bieten ihren Kunden in der Praxis die Möglichkeit an, ein bestehendes Einzelgirokonto in ein Gemeinschaftskonto umzuwandeln. Das entsprechende Antragsformular muss aber auch hier von allen zukünftigen Inhabern ausgefüllt und unterzeichnet werden.
Tipps zur Führung von Gemeinschaftskonten
Der Entschluss zum Gemeinschaftskonto ist ein erheblicher Vertrauensbeweis. Auch wenn niemand damit rechnet – in diesem Zusammenhang sollte man auch an die Auswirkungen einer Trennung denken. Vor allem im Fall von Gemeinschaftskonten ergeben sich hieraus erhebliche Risiken. Da speziell beim ODER-Konto jeder Verfügungsberechtigte das gesamte Kapital – inklusive eines bestehenden Dispokredits – in Anspruch nehmen kann, wird die Trennung zum Problem. Bei der Eröffnung bzw. beim Verwalten von Gemeinschaftskonten können Sie diesem Aspekt vorbeugen.
Gemeinschaftskonto-Tipp Nr. 1: Eröffnen Sie – wenn möglich – ein UND-Konto, das die Zustimmung aller Verfügungsberechtigten für die Erledigung von Bankgeschäften voraussetzt.
Gemeinschaftskonto-Tipp Nr. 2: Schränken Sie die Höhe des Guthabens auf Ihrem Gemeinschaftskonto auf den zur Lebenshaltung notwendigen Bedarf ein.Gemeinschaftskonto-Tipp Nr. 3: Halten Sie an Ihrem bisherigen Girokonto fest und lassen Sie sich Gehaltszahlungen auch weiterhin darauf überweisen. Auf diese Weise bleiben Sie nicht nur finanziell unabhängig und flexibel – im Fall einer Trennung kann Sie Ihr Partner nicht durch unberechtigte Verfügungen von lebensnotwendigen Barmitteln abschneiden.
Gemeinschaftskonto-Tipp Nr. 4: Verzichten Sie auf die Einrichtung eines Dispositionskredits. Einerseits ist dessen spätere Änderung nur gemeinsam möglich. Auf der anderen Seite kann im Fall einer Trennung Ihr Partner weiterhin darüber verfügen, als Gesamtschuldner haften Sie für dessen Verbindlichkeiten aber unter Umständen mit.
Gemeinschaftskonto-Tipp Nr. 5: Beim Gemeinschaftskonto wird das Geld im Innenverhältnis zu gleichen Teilen auf alle Verfügungsberechtigten verteilt. Steuern Sie als Alleinverdiener dessen Hauptteil bei, sollten Sie bereits zu Beginn schriftliche Vereinbarungen bezüglich der Besitzverhältnisse des Guthabens nach § 430 BGB treffen.
Übrigens: Wird das Guthaben verzinst, wird auf die Erträge Abgeltungssteuer fällig. Paare sollten daher auch auf den Freistellungsauftrag achten.
Gemeinschaftskonto im Fall der Trennung
Bei den deutschen liegt die Scheidungsquote bei 46,23 Prozent. Eine Trennung wirft nicht nur die familiären Verhältnisse durcheinander, auch finanziell hat sie Folgen – etwa für das Gemeinschaftskonto. Wer sich als Paar für eine gemeinsame Kontoführung entscheidet, sollte wissen, was im Fall einer Trennung passiert. Aufgrund der besonderen Merkmale wird in diesem Zusammenhang speziell das ODER-Konto zum Problem. Theoretisch kann einer der Kontoinhaber über das gesamte Geld verfügen. Ist das Konto zudem mit einem Dispokredit ausgestattet, bleiben am Ende nur Schulden übrig. Wie verhält es sich mit dem Gemeinschaftskonto bei einer Trennung?
Grundlegend gilt die Devise, dass Ansprüche auf die Inhaber zu gleichen Teilen entfallen – egal, woher das Geld stammt. Einem Ehepaar gehört das Kapital auf dem gemeinsamen Konto also je zur Hälfte. Hebt einer der beiden Parteien darüber hinaus Kapital noch schnell vom Konto ab – etwa um sich eine bessere Position zu verschaffen oder das neue Heim einzurichten – muss er sich einen Erstattungsanspruch über den Differenzbetrag gefallen lassen.
Und wie sieht es mit Schulden aus, die auf dem Gemeinschaftskonto auflaufen? Wer ein gemeinsames Konto führt, wird zum Gesamtschuldner. Verbindlichkeiten werden im Innenverhältnis zwar geteilt, im Außenverhältnis können Banken aber unter Umständen auch nur von einem der Verfügungsberechtigten den Ausgleich des Sollsaldos verlangen. Sind beispielsweise durch den Ehegatten Rückstände im Zuge des Dispokredits entstanden, kann die Noch-Ehefrau nach allgemeiner Rechtsprechung für deren Ausgleich herangezogen werden. Hintergrund: Im Außenverhältnis treten die Inhaber als Gesamtschuldner nach § 421 BGB auf, die Bank kann deren Tilgung notfalls von nur einem der Schuldner verlangen. Es sei denn, ihr gelingt der Nachweis, dass sie von der Entstehung der Verbindlichkeiten keine Kenntnis erlangt hatte.
Auflösung von Gemeinschaftskonten
Für den Fall einer Trennung zwischen Lebenspartnern oder Ehepaaren steht nicht nur die Frage im Raum, was mit einem Guthaben oder Schulden auf dem gemeinsamen Konto passiert. Auch die weitere Existenz des Gemeinschaftskontos steht zur Debatte. Grundsätzlich haben Betroffene an dieser Stelle zwei Optionen. Entweder wird das Konto aufgelöst oder es erfolgt die Umstellung in ein Einzelkonto, welches einer der Beteiligten im eigenen Namen weiterführt.
Jeder dieser Schritte kann – da das Gemeinschaftskonto zusammen eröffnet wurde – nur gemeinsam vollzogen werden, es ist bei Ehegatten auch in der Trennungsphase die Unterschrift beider Ex-Partner notwendig. Diese Notwendigkeit besteht sowohl für die Umwandlung vom Gemeinschaftskonto wie auch für dessen Auflösung. Im Rahmen einer Scheidung kann dieser Umstand zum Problem werden. Verweigert einer der Ehepartner die Einwilligung, bleibt das gemeinsame Konto bestehen – und kann genutzt werden.
Problemfall Gemeinschaftskonto
Trennen sich die Kontoinhaber, ist dies im Alltag regelmäßig mit Problemen verbunden. Einerseits besteht hier die Gefahr der „Kontoplünderung“, auf der anderen Seite scheitert dessen Auflösung oft an der Verweigerungshaltung ehemaliger Partner. Da in vielen Fällen ODER-Konten mit einer Einzelverfügungsberechtigung für alle Kontoinhaber eröffnet werden, haben Sie in dieser Situation nur begrenzte Möglichkeiten, den finanziellen Schaden abzuwenden.
Auch wenn Sie in der Praxis eventuell einen Ausgleichsanspruch geltend machen können – durch die fortbestehende Verfügungsmöglichkeit – auch über ein vorhandenes Guthaben hinaus in bestehende Kreditlinien – ergibt sich für Sie ein erhebliches finanzielles Risiko. Um Schwierigkeiten zu verhindern, müssen Betroffene umgehend handeln. Fällt mit der Trennung das Vertrauensverhältnis weg, auf dem die gemeinsame Kontoführung beruht, sollten Betroffene umgehend zum Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung greifen. Auf diese Weise wird das ODER-Konto in ein UND-Konto umgewandelt. So verhindern Sie, dass Ihr Ex-Partner weiterhin ohne Ihre Kenntnis über vorhandene Gelder auf dem Gemeinschaftskonto verfügen kann.
Versäumen Sie die Umwandlung Ihres gemeinsam genutzten Kontos bzw. hat Ihr Partner bereits über mehr als die Hälfte des verfügbaren Guthabens verfügt, beginnt ein oft langwieriger Prozess – an dessen Ende auch ein gerichtliches Verfahren stehen kann, etwa wegen des Vorwurfs der ungerechtfertigen Bereicherung nach § 812 BGB.
Es bleiben Ihnen an dieser Stelle also nur wenige Alternativen, um solchen Situationen vorzubeugen. Entweder entscheiden Sie sich:
- gegen das Führen eines Gemeinschaftskontos,
- begrenzen das gemeinschaftliche Guthaben auf den täglichen Lebensunterhalt
- oder greifen von Beginn an konsequent zum UND-Konto, welches nur gemeinsame Verfügungen erlaubt.
Unser Fazit zum Gemeinschaftskonto
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Inhaltsübersicht:
- 1 Welche Vorteile bietet das Gemeinschaftskonto?
- 2 Gemeinschaftskonto oder Einzelgirokonto
- 3 Das Gemeinschaftskonto – drum prüfe, wer sich bindet
- 4 Gemeinschaftskonto zusätzlich zum Einzelgirokonto?
- 5 Das Haushaltsbuch – so behalten Sie den Überblick
- 6 Kontoeröffnung und Kontoverwaltung des Gemeinschaftskontos
- 7 Gemeinschaftskonto im Fall der Trennung